Stefan Müller-Altermatt (mitte, SO) bemängelte, dass zuverlässige Daten zur Beurteilung der Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention fehlten, etwa zum Ausmass der Betroffenheit der Kinder in bestimmten Lebenslagen, zur Inanspruchnahme von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und zum Vorhandensein von Massnahmen zum Schutz der Kinder. Daher forderte er den Bundesrat in einer Motion dazu auf, eine Gesetzesgrundlage zu erarbeiten, um schweizweit vergleichbare Daten zur Umsetzung der Kinderrechte zu erheben.
Der Bundesrat empfahl die Ablehnung der Motion aus zwei Gründen. Zum einen verwies er auf die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden in dieser Sache und zum anderen auf bereits laufende Bestrebungen seinerseits: Auf Empfehlung des UN-Kinderrechtsausschusses vom Oktober 2021 erarbeite er bereits einen Bericht, der den Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention aufzeigen und entsprechende Massnahmen definieren soll. Nicht zuletzt würden weitere Statistiken und Analysen aufgrund jüngst überwiesener Vorstösse erstellt (Mo. 19.3119; Mo. 20.3772; Po. 20.3886; Po. 21.3741). Unter Opposition der SVP-Fraktion nahm der Nationalrat die Motion in der Sommersession 2024 mit 128 zu 64 Stimmen (keine Enthaltungen) an.