Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel in grenzüberschreitenden Zivilprozessen (BRG 24.035)

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In Erfüllung einer der Motion der RK-SR (Mo. 20.4266) hatte der Bundesrat im November 2022 einen Entwurf zum erleichterten Einsatz elektronischer Kommunikation von grenzüberschreitenden Zivilprozessen in die öffentliche Vernehmlassung geschickt. Neu sollen Befragungen einer Person in der Schweiz im Rahmen eines ausländischen Zivilverfahrens nur noch durch eine Mitteilung an die schweizerischen Behörden anstelle einer vorgängigen Genehmigung zulässig sein. Diese Regel werde zudem auch auf Anhörungen ausserhalb des Beweisverfahrens, beispielsweise beim Vorbringen der Prozessparteien, ausgeweitet. Um dies umzusetzen, würde eine Anpassung der betroffenen Artikel im Haager Beweiserhebungsübereinkommen (HBewÜ) und im IPRG erfolgen. In der Vernehmlassung stiess der Entwurf auf breite Zustimmung. Der Bundesrat verabschiedete daraufhin im März 2024 seine Botschaft zuhanden des Parlaments, unter Anpassung einiger technischer Details, inhaltlich praktisch unverändert.

000Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel in grenzüberschreitenden Zivilprozessen erleichterten Einsatz elektronischer Kommunikation von grenzüberschreitenden Zivilprozessen Behandlung Nationalrat Ersrat -> Ereignisdatum mussangepasst werden!

Das war Marlène: Auch hier noch ein Versuch zur Herstellung eines Links auf eine richtige Zusammenfassung.

Dossier: Revision der Zivilprozessordnung (2018–)