Aufzeigen der wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Folgen der Bodenstrategie Schweiz (Po. 20.3477)

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Im Mai 2020 hatte der Bundesrat seine Bodenstrategie Schweiz verabschiedet. Thierry Burkart (fdp, AG) reichte diesbezüglich ein Postulat ein, in welchem er den Bundesrat aufforderte, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der in der Bodenstrategie Schweiz formulierten Zielsetzungen und Massnahmen aufzuzeigen. Ausserdem sollen die Auswirkungen auf andere Strategien oder auf Gesetze dargelegt und allfällige Kompetenzverschiebungen zwischen den drei Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden erläutert werden.
Mit der Bodenstrategie ziele der Bundesrat auf eine statische Erhaltung des Bodens ab. Die Konsequenzen dieses Entscheides seien enorm; er schränke den Handlungsspielraum künftiger Generationen stark ein, verteuere den Grundbesitz und führe zu einem Nutzungskonflikt. Daher müsse über die Konsequenzen der Strategie Transparenz hergestellt werden.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats. Er war der Ansicht, dass der Handlungsspielraum künftiger Generationen nicht durch die Ziele der Bodenstrategie beschnitten werde, sondern durch den anhaltenden Netto-Bodenverbrauch und die damit einhergehende Verringerung der vielfältigen Leistungen des Bodens. Zudem formuliere die Bodenstrategie keine Massnahmen. Es sei dem Bundesrat daher nicht möglich, die ökonomischen und sozialen Auswirkungen noch nicht definierter Massnahmen abzuschätzen. Wenn der Bundesrat in Zukunft Massnahmen formuliere, so würden deren Auswirkungen und Konsequenzen aber selbstverständlich überprüft, dargelegt und mit allen relevanten Akteuren abgesprochen. An der Kompetenzverteilung der Schweiz ändere sich nichts, schloss der Bundesrat.
In der Herbstsession 2020 befasste sich der Ständerat mit dem Geschäft, wobei während der Debatte nur Thierry Burkart und Umweltministerin Sommaruga das Wort ergriffen. Diese einigten sich schliesslich darauf, dass die Massnahmen zur Zielerreichung der Bodenstrategie in Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren erarbeitet werden und dass die Massnahmen auf alle drei Aspekte der Nachhaltigkeit hin geprüft werden. Daraufhin teilte Bundesrätin Sommaruga dem Ständerat mit, dass der Bundesrat das Postulat unter diesen Umständen zur Annahme empfehlen könne. Die kleine Kammer nahm dieses anschliessend stillschweigend an.

Die Auswirkungen der in der Bodenstrategie Schweiz formulierten Zielsetzungen standen im Mittelpunkt des im Juni 2024 publizierten Berichts « Wirtschaftliche, soziale und ökologische Folgen der Bodenstrategie» in Erfüllung des Postulats 20.3477 von Thierry Burkart (fdp, AG).
Darin wurde festgehalten, dass es derzeit noch nicht möglich sei, über die Auswirkungen von Massnahmen zur Erfüllung der Bodenstrategie zu berichten, da solche Massnahmen derzeit noch nicht formuliert sind. In Anbetracht dessen wurde unter der Annahme, dass die Ziele der Bodenstrategie erreicht werden können, eine volkswirtschaftliche Beurteilung durchgeführt. In dieser Beurteilung wurden die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, ökologischen und finanziellen Auswirkungen der Bodenstrategie untersucht. Die Beurteilung kam zum Schluss, dass die wirtschaftlichen Konsequenzen insgesamt neutral ausfallen werden: während höhere Baukosten und ein grösserer Bewirtschaftungsaufwand im Bereich Landwirtschaft resultieren dürften, würde längerfristig eine höhere Ertragssicherheit der Böden positiv zu Buche schlagen. Gemäss volkswirtschaftlicher Beurteilung würden aus der Bodenstrategie Vorteile für die Gesellschaft resultieren, indem beispielsweise durch gesunde Böden weniger Schadstoffe in das Grundwasser gelangen oder indem ein nachhaltig genutzter Boden auf lange Frist die Ernährungssicheheit fördert. Wenn die Ziele der Bodenstrategie erreicht würden, hätte dies auch positive Auswirkungen auf die Umwelt, da insbesondere die Biodiversität der Böden gesichert würde und die Böden « als natürliche Produktionsgrundlage erhalten» blieben.


Für die Öffentliche Hand (Bund und Kantone) wirkt sich vor allem der finanzielle Aufwand für die Beschaffung und Aufbereitung der Bodeninformationen negativ aus. Positiv steht diesem initialen Aufwand ein verbesserter Vollzug gegenüber.

Die Umsetzung der Bodenstrategie sieht keine Veränderung der Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden vor.
Die VOBU beurteilt die Effizienz der Bodenstrategie im Bereich Raumplanung als hoch. Es braucht im Grundsatz keine neuen Instrumente oder Verfahren, sondern lediglich eine stär- kere Gewichtung der ökologischen Bodenfunktionen in den bestehenden Prozessen der Raumplanung sowie die Bereitstellung von Daten als Grundlage dafür.

In der Raumplanung sind z.B. die Grundsätze der Interessenabwägung sowie klare Vorgaben zur Nutzung von Flächen bereits heute in die Planungsprozesse integriert. Im Bereich der Landwirtschaft wären nebst flächendeckenden Datengrundlagen eher grössere Anpassungen bestehender Systeme (z.B. Direktzahlungssystem) und zum Teil neue Instrumente nötig, um die ange- strebten Wirkungen zu erzielen.

dann noch Schlussfolgerungen und vorgeschlagene Massnahmen oder so